"ÜBERWACHTE UMGEBUNG" -                             JA ODER NEIN?

Sie fragen sich, ob die "überwachte Umgebung" das Richtige ist für Sie und Ihr Flugzeug oder ob Sie wie bisher jedes Jahr die Nachprüfung machen lassen sollen?

Wir versuchen hier, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Gerne diskutieren wir diese Frage auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

 

Ob Sie sich für die "überwachte Umgebung" oder die Fortführung des bisherigen Vorgehens entscheiden, ist Ihnen überlassen.

Mit der Beantwortung der folgenden Fragen wollen wir Ihnen die Entscheidung etwas erleichtern:

 

 

WELCHE VORTEILE BIETET DIE ÜBERWACHTE UMGEBUNG?

Ist ein Flugzeug bei uns in der "überwachten Umgebung", so übernehmen wir die Überwachung sämtlicher Fälligkeiten und sorgen somit für die "Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit" des Flugzeugs":

- Sie werden von uns in regelmässigen Abständen über den Zustand Ihres Flugzeugs informiert (zB wann die nächsten Instandhaltungsarbeiten anstehen, wann einzelne Komponenten gewechselt werden müssen etc.)

- Sie werden von uns über neu erscheinende Lufttüchtigkeitsanweisungen / ADs, die Ihr Flugzeug betreffen, informiert.

- Ihr Flugzeug wird nur alle drei Jahre von einem unserer Prüfer physisch inspiziert. In den beiden Jahren dazwischen erfolgt die Verlängerung des ARC rein aufgrund der Aktenlage. Das heisst, wir schauen uns alle Einträge in den Technischen Akten und im Flugreisebuch an - ist alles iO und wurden alle notwendigen Massnahmen durchgeführt, wird die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs um ein Jahr verlängert, ohne dass Sie das Flugzeug zu uns bringen müssen.

 

WELCHE VORTEILE BIETET DIE JÄHRLICHE NACHPRÜFUNG?

Das Flugzeug wird jährlich von einem sachkundigen Prüfer inspiziert. Dieser jährliche Rhytmus erleichtert das Erkennen eventueller Abnutzungserscheinungen oder Veränderungen, da der Prüfer das Flugzeug dann auch "kennt", wenn er es über mehrere Jahre alle zwölf Monate anschaut.

Gerne führen wir diese Jahresnachprüfung bei Ihrem Flugzeug durch!

 

GIBT ES NACHTEILE BEI DER ÜBERWACHTEN UMGEBUNG?

Nein, Nachteile gibt es bei der überwachten Umgebung nicht.

Wird ein Flugzeug in eine überwachte Umgebung überführt, so muss dem Flugzeughalter allerdings bewusst sein, dass

- Fälligkeitsdaten "harte" Daten sind. Das heisst, wenn die Massnahme (zum Beispiel der Wechsel der Gurte, eine turnusmässige Motorenkontrolle oder die Durchführung einer Transponderprüfung o.ä.) nicht bis zur Fälligkeit durchgeführt wurde, muss das Flugzeug durch die CAMO bis zur Erledigung gegroundet werden. Zur Einhaltung dieses Vorgehens verpflichtet sich der Flugzeughalter bei Vertraggschluss.

- dass er die Pflicht hat, der CAMO in regelmässigen Abständen (bei uns aktuell zweimal pro Jahr) und auf Nachfrage die aktuellen Starts und Stunden des Flugzeugs melden muss.

- er aus dem Vertrag, den er mit unserer CAMO schliesst, einige Pflichten eingeht. Da wir die Verantwortung für die Aufrechterhaltung Gerne lassen wir Ihnen einen Vertragsentwurf zukommen!

 

GIBT ES NACHTEILE BEI DER JÄHRLICHEN NACHPRÜFUNG?

Nein, Nachteile gibt es bei der jährlichen Nachprüfung nicht.

 

DARF ICH IN DER ÜBERWACHTEN UMGEBUNG WEITERHIN SELBST ARBEITEN AN MEINEM FLUGZEUG DURCHFÜHREN?

Ja! Alle im Instandhaltungsprogramms des Flugzeugs (IHP) unter "Pilot/Owner Maintenance" beschriebenen Massnahmen dürfen von Ihnen durchgeführt werden - unabhängig davon, ob Ihr Flugzeug in der "überwachten Umgebung" ist oder nicht.

Übrigens: Wir erstellen auch IHPs für Sie!

 

BINDE ICH MICH MIT DER ÜBERWACHTEN UMGEBUNG AN EINE CAMO?

Ja, vor der Überführung Ihres Flugzeugs in unsere CAMO schliessen Sie einen Vertrag mit uns, der Sie für die Zeit von drei Jahren an uns bindet. Dies macht durch die zweimalige Verlängerung des ARCs ohne physische Prüfung ja auch Sinn.

 

BINDE ICH MICH MIT DER ÜBERWACHTEN UMGEBUNG AN EINEN LTB?
Nein! Sollten im Rahmen der Tätigkeit unserer CAMO zu erledigende Arbeiten festgestellt werden, teilen wir Ihnen diese mit. In der Entscheidung, von wem Sie diese Arbeiten ausführen lassen, sind Sie komplett frei. Natürlich bieten wir Ihnen an, von unserer engen Zusammenarbeit mit der LTB Peter Neukom GmbH zu profitieren und die Arbeiten direkt vor Ort erledigen zu lassen. Ob Sie dieses Angebot annehmen, bleibt aber Ihnen überlassen!

 

MUSS ICH DIE AKTEN MEINES FLUGZEUGS GEZWUNGENER MASSEN AN DIE CAMO ABGEBEN?

Nein! Sowohl in der überwachten Umgebung als auch beim "herkömmlichen Verfahren" können Sie die Technischen Akten weiterhin selbst verwalten. Dieses Vorgehen unterstützen wir sogar! Wichtig ist nur, dass Sie uns bei der überwachten Umgebung umgehend über erfolgte Arbeiten an Ihrem Flugzeug in Kenntnis setzen. Mit einem Scan der Einträge und einer kurzen eMail ist das aber schnell erledigt.

 

ARBEITET DIE CAMO NT GMBH NUR FÜR HB-REGISTRIERTE FLUGZEUGE?
Nein! Wir bieten unsere Dienstleistungen auch für D-registrierte Flugzeuge an.

 

IST "CAMO PLUS" GLEICHBEDEUTEND MIT "ÜBERWACHTE UMGEBUNG"?
Nein! Die "überwachte Umgebung" kann jede CAMO anbieten. Ist eine CAMO eine "CAMO PLUS" oder "CAMO+", so ist sie berechtigt, selbst ARCs auszustellen. Eine CAMO ohne dieses Privileg, kann der nationalen Behörde (z.B. dem BAZL oder dem LBA) nach der erfolgten Prüfung des Flugzeugs nur eine Empfehlung zur Ausstellung eines ARC geben. Das ARC selbst kommt in diesem Fall dann aber von der Behörde.

Wir, die CAMO NT, sind eine "CAMO+" und dürfen ARC selbst ausstellen. 

 

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